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Compliance

Wir unterstützen Sie bei der guten Unternehmensführung

Compliance lässt sich übersetzen mit „Pflichterfüllung und Regelkonformität“. Es umfasst die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien, aber auch freiwillige Verhaltensregeln oder Kodizes im Unternehmen.

Ein funktionierendes Compliance Management System (CMS) ist Voraussetzung zur Verhinderung von Wirtschaftskriminalität. Es dient zur Vermeidung von Risiken und Schäden als auch zur Vermeidung von Ansprüchen gegenüber Mitgliedern des Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorgans. Die Errichtung eines CMS obliegt stets dem Unternehmen selbst. Mit der Auditierung durch PERIPROVE und der Zertifizierung durch PERICERT unterstützt Sie PERITAR bei dieser Aufgabe.

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Mit unserem Auditverfahren PERIPROVE prüfen wir Ihr Compliance Management System auf Herz und Nieren. Wir weisen rechtzeitig auf gesetzliche Änderungen und auf systemische Schwachstellen hin und geben Ihnen Sicherheit, damit Sie den Kopf frei haben für Ihre eigentlichen Unternehmensaufgaben. Wir bieten Ihnen Prävention, die sich auszahlt!

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Unser Zertifikat PERICERT bescheinigt Ihrem Unternehmen ein aktuelles und funktionierendes Compliance Management System. Neben der Erstzertifizierung gehören jährliche Rezertifizierungen zu unserem Leistungsspektrum. Das ist die beste Prävention, um nicht unabsichtlich zum Mittäter wirtschaftskrimineller Handlungen zu werden!

Wer benötigt ein Compliance Management System?

Kurz gesagt: jedes Unternehmen! Die Pflicht zur Erstellung einer Unternehmens-Compliance und zur Einführung eines Compliance Management Systems ergibt sich aus  der aktuellen Rechtsprechung.

Der deutsche Gesetzgeber hat in den letzten Jahren eine breite nationale gesetzliche Basis zur Unternehmensüberwachung geschaffen mit dem Ziel, Wirtschaftskriminalität stärker einzudämmen. Beispielhaft stehen hierfür:

  • Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTrag) von 1998
  • Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) von 2002
  • Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) von 2005
  • Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) von 2009

In jüngster Zeit haben verschiedene Gerichtsurteile die Bedeutung eines funktionierenden Compliance Management Systems für die Bewertung bußgeldrechtlicher und strafrechtlicher Haftung an die Unternehmensleitung definiert. Im sogenannten Siemens Neuenbürger-Urteil * formulierte das Landgericht München I diese wie folgt:
*5KH O 1387/10 vom 10.12.2013

„Eine derartige Organisationspflicht genügt der Vorstand bei entsprechender Gefährdungslage nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet…“.

Was kann Compliance?

Compliance schützt vor Wirtschaftskriminalität und hat eine besondere Bedeutung bei der Beurteilung und Vermeidung von Haftungsrisiken der Unternehmensverantwortlichen.

Compliance ist Teil der guten Unternehmensführung und soll einen Wertbeitrag zur Unternehmenstätigkeit liefern. Dies geschieht durch:

  • Vermeidung von Haftungsrisiken von Aufsichtsräten, Vorständen, Managern und Garanten
  • Verhinderung von Schäden
  • Verhinderung von Straftaten
  • Verhinderung von Geldstrafen
  • Verhinderung von Gewinnabschöpfungen
  • Vermeidung von Vergabesperren
  • Vermeidung von Imageschäden

Wir unterstützen Sie dabei mit PERIPROVE und PERICERT.